Mietbedingungen
E‑Bikes

Unsere Mietbedingungen für E-Bikes / Pedelecs

Mietgegenstand sind Pedelecs im folgenden E-Bikes oder Fahrräder genannt

  1. Der Mietvertrag kommt nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass zustande.
  2. Mit der Übergabe des E- Bikes, einschließlich Zubehör, geht die Sach-, Haft- und Betriebsgefahr auf den Mieter über.
  3. Bei Minderjährigen erfolgt eine Anmietung nur durch die gesetzlichen Vertreter oder Aufsichtspersonen.
  4. Die Miete ist vor der Abfahrt zu entrichten.
  5. Schäden an oder mit dem E- Bike und Diebstahl sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.
  6. Für etwaige Schäden, Unvollständigkeit oder Diebstahl haftet der Mieter.
  7. Mit Rückgabe des E- Bike wird dieses auf etwaige Schäden und Vollständigkeit geprüft.
  8. Abholung am ersten Miettag ab 8:30 im Geschäft.
  9. Rückgabe am Tag nach dem letzten Miettag bis 12:00 im Geschäft.
  10. Bei verspäteter Rückgabe wird der volle Tagespreis des Mietgegenstandes nachberechnet. Bei fehlender Rückgabe des E- Bikes wird eine Verlustanzeige erstattet.
  11. Für Sonntage wird kein Mietpreis berechnet.

Haftung

  1. Der Mieter haftet für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
  2. Der Mieter hat das E- Bike in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
  3. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für Schäden, die durch die Nutzung des Fahrrades entstanden sind sowie für die Verletzung der vertraglichen Pflichten.
  4. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, ist der Mieter von seiner Ersatzpflicht befreit.
  5. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Unfall / Personenschäden des Mieters sowie Dritter die an Schäden beteiligt sind.

Pflichten der Mieter

  1. Der Mieter verpflichtet sich, die Fahrräder pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an sicheren Orten im verschlossenen Zustand abzustellen. Die Fahrräder müssen außerhalb geschlossener Räume an einem feststehenden Gegenstand (z.B. feste Ständer, Laterne etc.) mit den vermieteten Schlössern am Fahrradrahmen gesichert werden. Über Nacht und bei mehrtägigen Vermietungen sind die Fahrräder in geschlossenen Räumen abzustellen.
  2. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Wiedergabe des Fahrrades, dem Vermieter unaufgefordert mitzuteilen.

Unfall/ Diebstahl

  1. Der Mieter verpflichtet sich die Polizei und den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ein Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde, oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist. Bei einem Unfall haben die Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten.
  2. Der Mieter bestätigt, dass alle Benutzer der Fahrräder krankenversichert sind oder für die Kosten der ärztlichen Behandlung selbst aufkommen.
  3. Die Fahrräder sind nicht gegen Unfall, unbefugte Benutzung und Diebstahl versichert.
  4. Bei Diebstahl, Verlust, Teilverlust oder Beschädigung haftet der Mieter bis zu einer Höhe des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes der Mietgegenstände. (inkl.  Akkus, Lenkertasche etc.)
  5. Der Mieter bestätigt, dass alle Benutzer der Fahrräder haftpflichtversichert sind oder für die Kosten die diese Versicherung abdeckt selbst aufkommen.

Reparaturen

  1. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch die Mieter noch auf deren Verschulden beruht. Für letztere Umstände sind die Mieter verantwortlich.
  2. Für fehlende, beschädigte und verlorene Teile werden die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.
  3. Bei Defekten am Fahrrad, die eine Weiterfahrt nicht zulassen, ist umgehend der Vermieter zu benachrichtigen und das Fahrrad am Ausgabeort abzugeben. Es wird dann, wenn möglich und erforderlich, ein Ersatzrad gestellt.

Übergabe

Das E-Bike ist in einem verkehrssicheren, technisch mangelfreien Zustand und betriebsbereit. Der Mieter hat sich durch eine Probefahrt davon überzeugt. Der Mieter wurde in die Bedienung des E-Bikes eingewiesen.  Bitte fahren Sie vorsichtig und benutzen Sie einen Fahrradhelm!